Hausverwaltung

Ihre Immobilie ist es wert, zuverlässig und kompetent verwaltet zu werden
Der Aufgabenbereich einer Hausverwaltung hängt von der Objektart ab.

Bei Eigentümergemeinschaften in Mehrfamiliehäusern ist dieser klar definiert, da hier das Wohnungseigentumsgesetz greift.


In Folge finden Sie eine Auflistung der gängisten Aufgabenbereiche:

  • Überwachung der ordnungsgemäßen Ausführung der Hausordnung.
  • Die Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums ( z.B. Treppenhaus, Heizung, Garagen  ect. ).
  • Der Verwalter darf im Namen der Eigentümer die notwendigen Verträge mit Handwerkern, Technikern und Reinigungskräften abschließen.
  • Überwachung der ordnungsgemäßen Ausführung der Dienstleistungen. 
  • Die gesetzlich vorgeschriebene Feuerversicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert, sowie die angemessene Versicherung der Wohnungseigentümer gegen Haftpflichtrisiken aus dem Betrieb des Gebäudes.
  • Die Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrückstellung.
  • Die Aufstellung eines jährlich wiederkehrenden Wirtschaftsplans.
  • Die Duldung aller Maßnahmen, die zur Herstellung einer Fernsprechteilnehmereinrichtung, einer Rundfunkempfangsanlage oder eines Energieversorgungsanschlusses zugunsten eines Wohneigentümers erforderlich sind.
  • Jährliche Wohnungseigentümerversammlungen einberufen und abhalten.

Besonderheit der Mietverwaltung:

Im Unterschied zur Verwaltung bei Eigentümergemeinschaften ist der Aufgabenbereich des Hausverwalters bei Mietobjekten nicht eindeutig geregelt. Hier müssen individuelle Verträge zwischen der Hausverwaltung und dem Eigentümer ausgehandelt werden.  Um Missverständnisse zu vermeiden, ist im Besonderen darauf zu achten, dass die Verträge präzise gehalten werden, um in einem Streitfall so wenig Interpretationsspielraum wie möglich zu gewährleisten.

Im Regelfall umfassen die Aufgaben der Mietverwaltung überwiegend Aufgaben der kaufmännischen Verwaltung:

  • Erstellung des Mietvertrages und Überprüfung des fristgerechten Zahlungseingangs der Miete
  • Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnungen
  • Beauftragung und Bezahlung von Versorgungsleistungen (Abfall, Strom, Wasser und anderes mehr)
  • Prüfung wiederkehrender finanziellerAbläufe auf Richtigkeit und Effizienz ( Mieten, Versicherungskosten usw. )
  • Jährlich wiederkehrende Budget und Wirtschaftsplanung

Dazu kommt die technische Verwaltung:

  • Überwachung des Betriebs von technischen Einrichtungen ( z. B. Klingelanlagen, Heizungen, Aufzügen ect. )
  • Auftagserteilung und Kontrolle von Dienstleistern ( z. B. Reinigung und Gartenpflege )
  • Durchführung und Kontrolle von Instandhaltungsmaßnahmen sowie Wartungen und Inspektionen
  • Durchführung von Modernisierungen in Rücksprache mit dem/den Eigentümer/n

Es ist es immer von Vorteil eine regionale Hausverwaltung zu wählen, damit ein Ansprechpartner vor Ort erreichbar ist. Die ausgewählte Hausverwaltung sollte einen guten Leumund haben und für den Schadensfall über eine ausreichende Deckung, in einer entsprechenden Vermögenschadenhaftpflichtversicherung, verfügen.
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